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Auftragsbedingungen für versicherungsmathematische Gutachten der Steinbömer & Vössing GmbH.

Gutachter

(Stand 05/2015)


1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Steinbömer & Vössing GmbH und ihren Auftraggebern über Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten, Berechnungen und Bewertungen.

2. Auftragsgegenstand und Ausführung

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

2.2 Die Steinbömer & Vössing GmbH leistet keine Rechts- bzw. Steuerberatung.

2.3 Die Steinbömer & Vössing GmbH verpflichtet sich, den Auftrag unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, den gesetzlichen Vorschriften und der diesbezüglichen Rechtsprechung auszuführen.

3. Vergütung

Die Höhe der Vergütung wird vor Erfüllung des Auftrags zwischen dem Auftraggeber und der Steinbömer & Vössing GmbH vereinbart. Sie wird mit der Übergabe der vereinbarten Leistung fällig.

4. Pflichten und Rechte des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber wird der Steinbömer & Vössing GmbH alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung stellen.

4.2 Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Eine Überprüfung dieser Daten und Informationen durch die Steinbömer & Vössing GmbH findet nicht statt.

4.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von der Steinbömer & Vössing GmbH erstellten Gutachten und Ausarbeitungen für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung

5. Schweigepflicht gegenüber Dritten

Die Steinbömer & Vössing GmbH darf ihr anvertraute Unterlagen des Auftraggebers nicht an Dritte weiterleiten, außer sie ist dazu rechtlich verpflichtet oder vom Auftraggeber ermächtigt worden.

6. Datenschutz

Die Steinbömer & Vössing GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Steinbömer & Vössing GmbH gewährleistet die Ausführung des Auftrages nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Daten.

7.2 Die Steinbömer & Vössing GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten berechnungsrelevanten Daten. Dies gilt auch dann, wenn die Steinbömer & Vössing GmbH in Einzelfällen be­rechnungs­relevante Daten hinterfragt oder entsprechende vertragliche Grundlagen zur Einsicht erhält.

7.3 Im Falle eines Mangels ist die Steinbömer & Vössing GmbH zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.

7.4 Die Steinbömer & Vössing GmbH haftet nicht für mangelhafte Leistungen, soweit der Mangel auf unvollständigen oder fehlerhaften Daten beruht, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Weist die Steinbömer & Vössing GmbH nach, dass Daten fehlerhaft waren, obliegt dem Auftraggeber der Beweis, dass das mangelhafte Rechenergebnis nicht auf diesem Mangel beruht.

7.5 Die Steinbömer & Vössing GmbH haftet dem Auftraggeber bei einer Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungs-gehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

7.6 Die Haftung der Steinbömer & Vössing GmbH ist für Schadenersatzansprüche jeder Art bei einem vorsätzlich oder fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf 100.000 € beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.

7.7 Ein einzelner Schadensfall ist auch bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schaden gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

8. Salvatorische Klausel

8.1 Die Auftragsbedingungen enthalten alle zwischen den Parteien getroffenen Regelungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

8.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.

8.3 Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nicht als wirksam oder durchführbar erweisen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwa unwirksame oder un­durch­führbare Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht und dem Inhalt der zu ersetzenden Bestimmungen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt auch für unbeabsichtigte Lücken des Vertrages.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist der Sitz der Steinbömer & Vössing GmbH.

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